

Durchführung der Finanzbuchhaltung
Eine durch uns erstellte Finanzbuchhaltung ermöglicht es den Mandanten, ihr Unternehmen zielgerichtet zu steuern. Wir stellen das dafür notwendige Zahlenwerk zeitnah zur Verfügung.
Als Zusatznutzen einer durch einen fremden Dritten erstellten Finanzbuchhaltung ergibt sich die „automatische“ unabhängige Prüfung aller Finanztransaktionen. Veruntreuungen und Unterschlagungspotentiale lassen sich dadurch minimieren.
Unsere Kanzlei arbeitet weitgehend mit digitalen Belegen. So übernehmen wir z.B. Banktransaktionen direkt aus dem Bank-Rechenzentrum. Diese Daten sind Grundlage für die weitgehend automatisierte Erstellung der Buchungssätze. Alle sonstigen Belege und Vorgänge verbuchen wir auf Grundlage eingescannter Dokumente. Sämtliche digitalen Belege werden mit dem Buchungssatz verknüpft. Buchungsunterlagen stehen damit jederzeit in elektronischer Form zur Verfügung. Die von uns eingesetzte Technologie führt zu stark rationalisierten Arbeitsabläufen und ermöglicht unseren Mandanten eine zeitnahe Steuerung des Unternehmens.