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Steuerberatung/Bilanzierung

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Steuerberatung unter Beachtung insolvenzspezifischer Besonderheiten

Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer ist eine angemessene steuerliche Beratung unerlässlich. Die Erfahrung zeigt, dass eine unzulängliche Berücksichtigung steuerlicher Gegebenheiten zu nicht unwesentlicher Schädigung der Insolvenzmasse führen kann.

Bilanzierung für Zeiträume vor und nach Insolvenzeröffnung

Wir sind vertraut mit den insolvenzrechtlichen Besonderheiten der Bilanzierung. Insbesondere die verschärften Sanktionen bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Offenlegung führen verstärkt zur Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Verpflichtung zur Bilanzierung.

Sanierungssteuerberatung

Insbesondere bei der sanierenden Übertragung ergeben sich beachtenswerte steuerliche Risiken und Möglichkeiten, die wir bereits im Vorfeld analysieren und bewerten.