

Lohn-/Gehaltsabrechnung
Bereits nach Bestellung des vorläufigen Verwalters übernehmen wir die Überwachung und Beratung der Lohnabteilung. Bei personellen Engpässen können wir kurzfristig fachliche Mitarbeiter einsetzen. Wenn notwendig, übernehmen wir zeitnah den gesamten Geschäftsprozess.
Wir sind tätig im Rahmen einer umfassenden Dienstleistung. In diesem Zusammenhang nutzen wir unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen, Sozialversicherungsträgern, Urlaubskassen usw.
Die Bescheinigungen sind wesentlich für mögliche Vorfinanzierungen von Insolvenzgeld bzw. für eine zügige Auszahlung durch die Arbeitsagentur. Wir sind es gewohnt, zeitnah tätig zu werden und auch bei großem Arbeitsanfall die Bescheinigungen kurzfristig zu erstellen.
Wir berechnen die nach Verfahrenseröffnung gem. § 55 Abs.1 Nr. 2 InsO entstandenen Masseforderungen der Arbeitnehmer. Es handelt sich hierbei um Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer für den Zeitraum der Freistellung.
Abgerechnet werden Lohn- und Gehaltsansprüche, die als Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO zur Insolvenztabelle anzumelden sind.