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Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

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Erstellung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung

Wir erledigen die laufende Rechnungslegung während der gesamten Abwicklung. Wir schaffen dadurch die immer wieder geforderte Transparenz in der Insolvenzverwaltung. Diese Dienstleistung erledigen wir im Rahmen eines BPO (Business Process Outsourcing), d.h. der gesamte Geschäftsprozeß wird zu uns ausgelagert. Dies führt zu nicht unerheblichen Rationalisierungseffekten und bietet nicht zuletzt ein Kontrollsystem. Durch unsere Beauftragung ist die Überwachung aller Finanztransaktionen durch einen unabhängigen Dritten gewährleistet. Der immer wieder geforderten Kontrolle und Transparenz in der Insolvenzverwaltung wird dadurch weitgehend Rechnung getragen.

Ein immer wieder angesprochener, jedoch wegen personeller Engpässe beim Insolvenzgericht sowie haftungsrechtlicher Probleme nicht praktikabler Online-Einblick in die Anderkonten durch die Rechtspfleger kann dadurch weitgehend entfallen. Eine durch uns erstellte Rechnungslegung führt dadurch zu weitestgehender Kontrolle und Transparenz in der Insolvenzverwaltung und dies ohne zusätzliche Kostenbelastung, weder beim Insolvenzverwalter selbst noch bei den Gerichten.

Erstellung insolvenzrechtlicher Zwischenrechnungen

Auf Grundlage der von uns erstellten laufenden Rechnungslegung sind wir in der Lage, monatliche Zwischenrechnungen zu erstellen. Nicht zuletzt kann hierdurch eine Masseunzulänglichkeit rechtzeitig erkannt und Haftungsrisiken für den Verwalter minimiert werden.

Erstellung der insolvenzrechtlichen Schlussrechnungen mit allen Anlagen

Unsere insolvenzrechtliche Schlussrechnung setzt Maßstäbe in Bezug auf Übersichtlichkeit und Transparenz. Sie ermöglicht es den einsichtnehmenden Rechtspflegern und Gläubigern, sich in kurzer Zeit ein angemessenes Bild zu verschaffen über die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.

Weitere Bestandteile der von uns erstellten Schlussrechnung sind der Vergütungsantrag, eine übersichtliche Darstellung von Erhöhungstatbeständen sowie ein Zahlungsplan. Die Qualität der von uns erstellten Auswertungen macht diese zum Marketinginstrument für den Insolvenzverwalter.

Unsere Erfahrung als Gutachter zur Prüfung von Schlussrechnungen fließt in die von uns erstellte Rechnungslegung ein, zum Nutzen des Insolvenzverwalters und des befassten Rechtspflegers.