

Insolvenzgerichte
Mit unseren Prüfungen nach § 66 Abs. 2 und 3 InsO unterstützen wir Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Begutachtung teilweise sehr komplexer Sachverhalte. Auf Grund unserer langjährigen praktischen Erfahrung in der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung können wir Prüfungen effizient und zeitnah durchzuführen.
Unser Prüfungsansatz beinhaltet nicht nur die reine Überprüfung von Belegen. Vielmehr sind wir in der Lage, auch die Übereinstimmung der zu prüfenden Transaktionen mit den Bestimmungen und Vorschriften der Insolvenzordnung zu hinterfragen.
Unsere Prüfungsberichte konzentrieren sich auf das Wesentliche und ermöglichen es daher, sich ohne großen Zeitaufwand ein umfassendes Bild über die Rechnungslegung des Verwalters zu machen.
Wir können zeitnah Teams von qualifizierten Mitarbeitern zusammenstellen, um auch die Rechnungslegung bei Großverfahren in angemessener Zeit zu prüfen.